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VGH Bayern, 06.08.2014 - 15 N 12.1634 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache; Normenkontrolle gegen Veränderungssperre
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90
Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige …
Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2014 - 15 N 12.1634
Auch eine zunächst nur auf die Verhinderung einer - aus der Sicht der Gemeinde - Fehlentwicklung gerichtete Planung kann einen Inhalt haben, der rechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerwG, B.v. 18.12.1990 - 4 NB 8/90 - BayVBl 1991, 280). - BVerwG, 15.03.2012 - 4 BN 9.12
Spannungsfeld zwischen konservativer Planung und Verhinderungsplanung
Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2014 - 15 N 12.1634
Denn der Fall einer in Wahrheit auf bloße Verhinderung gerichteten Planung ist nicht schon dann gegeben, wenn der Hauptzweck der Festsetzungen in der Verhinderung bestimmter städtebaulich relevanter Nutzungen besteht (BVerwG, B.v. 15.3.2012 - 4 BN 9/12 - BauR 2012, 1067).
- VGH Bayern, 18.08.2015 - 15 ZB 13.418
Antrag auf Zulassung der Berufung; Kostenentscheidung nach Erledigung der …
Mit ihrer im Wesentlichen auf die Unwirksamkeit der Veränderungssperre vom 6. März 2012 gestützten Zulassungsbegründung wäre die Klägerin nicht durchgedrungen (vgl. Einstellungsbeschluss des BayVGH v. 6.8.2014 in der Normenkontrollsache 15 N 12.1634).